Wichtig zu wissen: Auch eine Vollkasko-Kfz-Versicherung übernimmt nicht alle Schadenfälle. Hier zählen wir einige exemplarische Beispiele auf:
- Verlust des Autoschlüssels
- Verlust des Fahrzeugscheins oder anderer wichtiger Dokumente
- Reifenpanne
- Alkohol und/oder Drogeneinfluss: Schäden, die Sie oder ein von Ihnen ermächtigter Fahrer/eine Fahrerin (maßgeblich) unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen verursachen, sind von Ihnen zu tragen. Hinweis: Es kann darüber hinaus zu einer Forderung des Haftpflichtversicherers kommen.
- Straftaten inkl. Straßenrennen: Nutzen Sie das Fahrzeug zur Begehung von Straftaten inklusive Straßenrennen, sind hierbei entstehende Schäden nicht Teil unseres Kaskoschutzes.
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Kommt es ohne mechanische Einwirkung von außen zu Fahrzeugschäden, z.B. durch verrutschende Ladung bei Bremsvorgängen, sind diese Kosten ebenfalls nicht Teil unseres Kaskoschutzes.
- Vorsatz: Verursachen Sie oder ein von Ihnen ermächtigter Fahrer/eine Fahrerin einen Schaden vorsätzlich, müssen Sie die kompletten Kosten tragen.
Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Panne nicht mehr fahrtüchtig oder für die Behebung ein längerer Werkstattaufenthalt notwendig sein, greift die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
Hinweis: Ist die Panne oder der technische Defekt auf einen unerlaubten oder unsorgfältigen Umgang bzw. Fahrlässigkeit des Auto-Abonnenten zurückzuführen, haftet dieser für alle hieraus entstehenden Schäden und Kosten in voller Höhe.